Die Corona AV Pflege und Besuche vom 21.12.2020 sieht vor, dass Besuche in unseren Einrichtungen auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zulässig sind.
Die Besuchsmöglichkeiten sind an die Einhaltung der vom Ministerium vorgegebenen Regeln gekoppelt. Zur Umsetzung dieser Regeln sind