Viel Tageslicht fällt durch die großen und zahlreichen Fensterflächen in das Innere des Gebäudes hinein. Der Blick in den Kurpark bringt Entspannung und Erholung, ebenso wie unser Wellness-Bad, das bei Bedarf jederzeit genutzt werden darf.
Sie sind unternehmungslustig? Oder lieben Sie eher eine ruhige Beschäftigung? Womit auch immer Sie sich gern Ihre Zeit vertreiben: In der JordanQuelle gibt es ein spannendes und abwechslungsreiches Freizeit- und Tagesprogramm.
Sie bleiben zur Kurzzeitpflege oder nach einem Krankenhausaufenthalt oder wohnen zur vollstationären Pflege bei uns? Bewegung und Training von Körper und Geist sind uns sehr wichtig. Daher haben wir Fachleute an Bord, die Sie fördern und fordern.
WOHNEN
Modernes Wohnen mit besonderem FLAIR
LEBEN
Mobil bleiben & Herz und Geist stärken
PFLEGE
Im Herzen der Kurstadt Fachgerecht betreut…
Information Pflegesätze ab 1. September 2022
Unsere Pflegesätze betragen bei:
Pflegegrad 1 112,83 € ( 44,22 € + 35,46 € + 29,10 € + 3,92 € + 0,53 €)
Pflegegrad 2 125,30 € ( 56,69 € + 35,46 € + 29,10 € + 3,92 € + 0,53 €)
Pflegegrad 3 141,47 € ( 72,86 € + 35,46 € + 29,10 € + 3,92 € + 0,53 €)
Pflegegrad 4 158,33 € ( 89,72 € + 35,46 € + 29,10 € + 3,92 € + 0,53 €)
Pflegegrad 5 165,89 € ( 97,28 € + 35,46 € + 29,10 € + 3,92 € + 0,53 €)
Pflegel.& Behandlungspfll. + U.+V. + Investitionsk.+ AltPflAusglVO+ VergZuschl.
Die Eingruppierung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt durch medizinischen Dienst der Krankenkassen. Nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld, welches von der jeweiligen
Pflegekasse zu zahlen ist:
bei Pflegegrad 2 770,00 €
bei Pflegegrad 3 1.262,00 €
bei Pflegegrad 4 1.775,00 €
bei Pflegegrad 5 2.005,00 €
pro Kalendermonat. Seit dem 01.01.2022 erhalten Heimbewohner eine weitere Unterstützung durch die Pflegekassen in prozentualen Schritten gemessen an den Aufenthalten in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Der einrichtungseinheitliche monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt auf Basis von 30,42 Tagen/Monat durchschnittlich 954,39 Euro (EEE-Anteil)
Beispiel für die Ermittlung der selbst zu zahlenden Heimkosten bei einem Kalendermonat mit 30,42 Tagen:
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
mtl. Heimkosten |
30,42 x 125,30 € |
30,42 x 141,47 € |
30,42 x 158,33 € |
30,42 x 165,89 € |
Summe |
3.811,63 € |
4.303,51 € |
4.816,40 € |
5.046,37 € |
abzüglich Leistung der Pflegekasse |
770,00 € |
1.262,00 € |
1.775,00 € |
2.005,00 € |
verbleibender Aufwand |
3.041,63 € |
3.041,51 € |
3.041,40 € |
3.041,37 € |
Der verbleibende Aufwand ist durch Renten, eigenes Vermögen, die Angehörigen oder letztendlich durch das Sozialamt abzudecken. In NRW besteht bei Unterschreitung gewisser Einkommensgrenzen ein Anspruch auf Pflegewohngeld.