Stationäre Pflege

WOHNEN

Modernes Wohnen mit besonderem FLAIR

Viel Tageslicht fällt durch die großen und zahlreichen Fensterflächen in das Innere des Gebäudes hinein. Der Blick in den Kurpark bringt Entspannung und Erholung, ebenso wie unser Wellness-Bad, das bei Bedarf jederzeit genutzt werden darf.

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LEBEN

Mobil bleiben & Herz und Geist stärken

Sie sind unternehmungslustig? Oder lieben Sie eher eine ruhige Beschäftigung? Womit auch immer Sie sich gern Ihre Zeit vertreiben: In der JordanQuelle gibt es ein spannendes und abwechslungsreiches Freizeit- und Tagesprogramm.

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PFLEGE

Im Herzen der Kurstadt Fachgerecht betreut…

Sie bleiben zur Kurzzeitpflege oder nach einem Krankenhausaufenthalt oder wohnen zur vollstationären Pflege bei uns? Bewegung und Training von Körper und Geist sind uns sehr wichtig. Daher haben wir Fachleute an Bord, die Sie fördern und fordern.

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Information Pflegesätze ab 1. Februar 2024

Unsere Pflegesätze betragen bei:

Pflegegrad 1  137,78 €           (   62,04 € +          41,67 €    +   28,70 € +    5,37 € )

Pflegegrad 2  155,28 €           (   79,54 € +          41,67€    +   28,70 € +    5,37 €)

Pflegegrad 3  171,45 €           (   95,71 € +          41,67 €    +   28,70 € +    5,37 €)

Pflegegrad 4  188,32 €           (   112,58 € +          41,67 €    +   28,70 € +    5,37 € )

Pflegegrad 5  195,88 €           (   120,14 € +          41,67 €    +   28,70 € +    5,37 € )

                                   Pflegel.& Behandlungspfll. + U.+V.    + Investitionsk.+ AltPflAusglVO

Die Investitionskosten sind noch nicht beschieden, hier warten wir noch auf eine Rückmeldung vom 01.01.2023

Die Eingruppierung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt durch medizinischen Dienst der Krankenkassen. Nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld, welches von der jeweiligen

Pflegekasse zu zahlen ist:

                                  bei Pflegegrad 2                                    770,00 €

                                   bei Pflegegrad 3                                 1.262,00 €

                                   bei Pflegegrad 4                                 1.775,00 €

                                   bei Pflegegrad 5                                 2.005,00 €

pro Kalendermonat. Seit dem 01.01.2022 erhalten Heimbewohner eine weitere Unterstützung durch die Pflegekassen in prozentualen Schritten gemessen an den Aufenthalten in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent (statt bislang 5 Prozent) 247,43€
  • Bis 24 Monate: 30 Prozent (statt bislang 25 Prozent) 494,87€
  • Bis 36 Monate: 50 Prozent (statt bislang 45 Prozent) 824,79€
  • Über 36 Monate: 75 Prozent (statt bislang 70 Prozent) 1.237,19€

Der einrichtungseinheitliche monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt auf Basis von 30,42 Tagen/Monat durchschnittlich 1.649,58 Euro (EEE-Anteil)

Beispiel für die Ermittlung der selbst zu zahlenden Heimkosten bei einem Kalendermonat mit 30,42 Tagen:

 

 

 

Pflegegrad 2

 

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

mtl. Heimkosten

30,42 x 155,28 €

30,42 x 171,45 €

30,42 x 188,32 €

30,42 x 195,88 €

Summe

4.723,16 €

5.215,50 €

5.728,69 €

5.958,66 €

abzüglich Leistung  der Pflegekasse

770,00 €

1.262,00 €

1.775,00 €

2.005,00 €

15% Zuschlag PK

247,43€

247,43€

247,43€

247,43€

verbleibender

Aufwand

3.706,18 €

3.706,07 €

3.706,26 €

3.706,23 €

Der verbleibende Aufwand ist durch Renten, eigenes Vermögen, die Angehörigen oder letztendlich durch das Sozialamt abzudecken. In NRW besteht bei Unterschreitung gewisser Einkommensgrenzen ein Anspruch auf Pflegewohngeld.